„Wie stelle ich einen Förderantrag an die Krankenkassen?“
26.01.2017 18:00 - 20:00 Uhr
Fortbildung für Selbsthilfaktive zum Thema: Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V. Im Rahmen der Fortbildung findet auch die Wahl der Selbsthilfevertreter für die jährliche Vergabesitzung der Krankenkassen statt.
Fortbildungsinhalte
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für das Jahr 2017 einen Antrag auf Pauschalförderung bis zum 31. März an die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der gesetzlichen Krankenkassen stellen. Darüber hinaus können Projekte separat das ganze Jahr über mittels Projektförderung finanziert werden. In dieser Fortbildung erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Pauschal- bzw. Projektförderung erfüllt sein müssen. Sie erfahren, wofür Fördergelder beantragt werden können und wo Sie die Anträge einreichen können. Außerdem gibt es konkrete Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und Antworten auf Ihre Fragen. Auch „erfahrene“ Antragssteller sind herzlich willkommen, um die Veranstaltung mit konkreten Tipps aus der Praxis zu bereichern.
Wahl der Selbsthilfevertreter für die Vergabesitzung
Über die Anträge auf Pauschalförderung der Region Ulm-Biberach entscheidet der BKK Landesverband Süd als Federführer. Ansprechpartnerin ist Vera Eifert. Der § 20h SGB V schreibt vor, dass die Selbsthilfe bei der Vergabe von pauschalen Fördermitteln beratend mitwirkt. Die bei der Fortbildung im Januar gewählten Selbsthilfevertreter nehmen für die nächsten 4 Jahre beratend an der jährlichen Vergabesitzung teil, in der über die eingereichten Anträge auf Pauschalförderung der Region Ulm-Biberach entschieden wird. Die nächste Vergabesitzung 2017 findet voraussichtlich am 9. Mai statt.
Info: Für die Wahl berechtigt sind Selbsthilfeaktive von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen. Selbsthilfeaktive aus der Region Biberach werden separat von der Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (KIGS) Biberach zur Fortbildung eingeladen und können sich ebenfalls zur Wahl als Selbsthilfevertreter aufstellen lassen.
Referenten: Uwe Dietz, Leiter Sozialer Dienst der AOK Ulm-Biberach sowie Christine Lübbers und Lydia Ringshandl vom Selbsthilfebüro KORN
Anmeldung: telefonisch (07 31 – 88 03 44 10) oder per E-Mail (kontakt@selbsthilfebuero-korn.de)
Anmeldeschluss: Montag, 16. Januar 2017
Teilnahmegebühr: keine
Veranstaltungsort:
AOK Ulm-BC