Aktuelle Hinweise zu Treffen von Selbsthilfegruppen (SHG) während der Corona-Pandemie
Selbsthilfegruppen-Treffen in Baden-Württemberg
Seit 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Für die Selbsthilfe hat dies folgende Auswirkungen:
Eine Kontaktdatenerfassung ist nicht mehr erforderlich.
Empfohlen wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.
Für Treffen von Selbsthilfegruppen gilt vorrangig das jeweilige Hygienekonzept der Räumlichkeiten, in denen sich die Gruppe trifft. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Ort, welche Maßnahmen einzuhalten sind.
Selbstverständlich steht es jeder Gruppe frei, eigene Schutz- und Hygienemaßnahmen aufzustellen.
Nähere Infos finden Sie auch auf der Internetseite der Landeskontaktstelle für Selbsthilfe in Baden-Württemberg SEKiS Baden-Württemberg
Selbsthilfegruppen-Treffen in Bayern
29.03.22
Wie die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) mitteilt, gelten aktuell folgende Regelungen für Selbsthilfegruppen-Treffen in Bayern:
Klassische Selbsthilfegruppen-Treffen in Präsenzform sind nun wieder möglich. Es gelten weder besondere Zugangsvoraussetzungen (kein 2G, 2G plus oder 3G) noch eine Beschränkung der Teilnehmendenzahl.
Die neueste Lesefassung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-
verordnung und die „häufig gestellten Fragen“ https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ sind nun auch auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aktualisiert abrufbar.
Es gibt nun keinen Extra-Passus zu Selbsthilfegruppen mehr, da nicht nur die Regelungen für normale Gruppentreffen, sondern auch für Veranstaltungen (für Selbsthilfegruppen) aufgehoben wurden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion). Es bleibt jeder Selbsthilfegruppe überlassen, ob Sie zum Schutz der Teilnehmenden weiterhin Regeln zur Vermeidung von Ansteckungen aufstellt, da die Infektionsgefahr weiterhin hoch ist.
Allgemeiner Hinweis
Aufgrund der immer noch hohen Inzidenzwerte empfiehlt es sich, dass Selbsthilfegruppen sorgfältig und gemeinsam prüfen, ob Sie Treffen in Präsenz durchführen möchten oder alternativ auf einen digitalen Austausch, Telefonkontakte oder Spaziergänge ausweichen.
Hier finden Sie Vorlagen für Ihre Gruppenarbeit: