„Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SGB V“ mit Wahl der Selbsthilfevertreter*innen
22.02.2022 18:00 - 20:00 Uhr
Virtuelle Fortbildung für Selbsthilfeaktive
Referentinnen:
Christine Lübbers und Lydia Ringshandl (Selbsthilfebüro KORN e. V.) zur Pauschalförderung sowie
Lisa Huber und Carolin Maunz (Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfegruppen Biberach, kurz KIGS Biberach) zur Projektförderung
Wahl der Selbsthilfevertreter*innen für die Vergabesitzung
Die aktuelle Federführung im Bereich der Pauschalförderung der Region Ulm-Biberach liegt bei der BKK Landesverband Süd. Der § 20h SGB V formuliert, dass die Selbsthilfe bei der Vergabe von pauschalen Fördermitteln beratend mitwirkt. Daher werden zu Beginn der Veranstaltung die Wahlen der Selbsthilfevertreter*innen für die nächsten vier Jahre geheim und in digitaler Form stattfinden.
Vortrag: Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können bis zum 31. März für das Jahr 2022 einen Antrag auf Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) an die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg stellen. Darüber hinaus können das ganze Jahr zeitlich begrenzte Projekte mittels Projektförderung finanziert werden. In dieser Veranstaltung erfahren Sie:
- Welche Voraussetzungen müssen für die Antragsstellung auf Pauschal- bzw. Projektförderung erfüllt sein?
- Wofür können Fördergelder beantragt werden?
- Wo können die Anträge eingereicht werden?
- Konkrete Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und Antworten auf Ihre Fragen
- Konkrete Tipps aus der Praxis von „erfahrenen“ Antragssteller*innen
Anmeldeschluss war der 12.02.22