Fortbildung: „Krankenkassenförderung nach § 20 h SGB V für Selbsthilfegruppen“
23.01.2019 18:00 - 20:00 Uhr
Fortbildungsinhalt: Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für das Jahr 2019 bis zum 31. März einen Antrag auf Pauschalförderung an die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der gesetzlichen Krankenkassen stellen. Darüber hinaus können Projekte das ganze Jahr über mittels Projektförderung finanziert werden. In dieser Fortbildung erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Pauschal- bzw. Projektförderung erfüllt sein müssen und wofür Fördergelder beantragt werden können.
Referentinnen: Christine Lübbers und Lydia Ringshandl vom Selbsthilfebüro KORN
Teilnahmegebühr: keine
Anmeldung: Über das Selbsthilfebüro KORN.
Veranstaltungsort:
FamilienZentrum Neu-Ulm