Informationsveranstaltung zur Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen
22.01.2020 17:00 - 18:30 Uhr
Inhalte
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für das Jahr 2020 bis zum 31. März einen Antrag auf Pauschalförderung an die Krankenkassen/-verbände stellen. Das Gesetz zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V wurde jedoch zum 01.01.2020 wesentlich geändert: regelmäßig durchgeführte Projekte müssen nun nicht mehr einzeln im Rahmen der Projektförderung (im Laufe des Jahres) beantragt, sondern bereits bis 31.03. im Antrag auf Pauschalförderung mit aufgeführt werden.
Bei der Informationsveranstaltung erfahren Sie mehr über die aktuellen Änderungen, insbesondere was im Rahmen der Pauschalförderung beantragt werden muss und was aktuell noch unter die Projektförderung fällt. Außerdem bieten wir Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Antrags und Sie haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Referenten:
Uwe Dietz (Leiter Sozialer Dienst der AOK Ulm-Biberach) sowie Christine Lübbers und Lydia Ringshandl (Selbsthilfebüro KORN)
Anmeldung:
Bis Fr., 10. Januar 2020. Gehörlose Teilnehmer bitten wir um Anmeldung bis zum 15. Dez. 2019.
Veranstaltungsort:
AOK Ulm-BC