Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20 h SGB V
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zum Herunterladen für die Antragstellung bei den Krankenkassen in Baden-Württemberg und Bayern.
Bei Fragen rund um die Krankenkassenförderung sind die Mitarbeiterinnen des Selbsthilfebüros KORN e. V. gerne behilflich.
Broschüre zu Fördergrundsätzen im pdf-Format
Leitfaden Selbsthilfeförderung 2023 (Fassung vom 21.10.22)
Antragsunterlagen auf Förderung Krankenkassen Baden-Württemberg
Pauschalförderung Baden-Württemberg
- Antragsformular für Pauschalförderung 2023
- Merkblatt für SHG Ba-Wü (PDF)
- Verwendungsnachweis für pauschale Förderung bis 799 € (für das Jahr 2022)
- Verwendungsnachweis für pauschale Förderung ab 800 € (für das Jahr 2022)
- Folgeantrag für Pauschalförderung
Projektförderung Baden-Württemberg
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Krankenkassen können Sie Ihre Anträge zur Projektförderung ganzjährig einreichen. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von Ihrer ausgewählten Krankenkasse.
Ein Liste mit Ansprechpartner*innen für die Region Ulm finden Sie hier: Kontaktdaten Projektförderung Region Ulm
Antragsunterlagen auf Förderung Krankenkassen Bayern
Bayerische Selbsthilfegruppen aus dem Regierungsbezirk Schwaben richten Ihren Förderantrag an die Augsburger Selbsthilfekontaktstelle, die als sogenannter „Runder Tisch“ die Anträge bearbeitet. Über die Höhe der Förderung entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen. Nähere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier
- Förderantrag für 2023 Runder Tisch Schwaben Nord
- Merkblatt zur Krankenkassenförderung Bayern
- Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermittel
- Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 (bitte zuerst lokal abspeichern und nicht direkt im Browser ausfüllen)
- Informationen zum Datenschutz