Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20 h SGB V
Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zur Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg und Bayern.
Bei Fragen rund um die Krankenkassenförderung sind die Mitarbeiterinnen des Selbsthilfebüros KORN e. V. gerne behilflich.
Broschüre zu Fördergrundsätzen im pdf-Format
Leitfaden Selbsthilfeförderung 2023 (Fassung vom 21.10.22)
Antragsunterlagen zur Krankenkassen-Förderung in Baden-Württemberg
Pauschalförderung Baden-Württemberg
Auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg finden Sie alle Antragsformulare.
Zur Webseite mit Infos und Antragsformularen gelangen Sie hier: Internetseite der GKV zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg
Projektförderung Baden-Württemberg
Jede Krankenkasse entscheidet individuell über die Anträge. Bei den Ansprechpartner*innen der jeweiligen Krankenkassen können Sie Ihre Anträge zur Projektförderung ganzjährig einreichen. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von Ihrer ausgewählten Krankenkasse.
Ein Liste mit Ansprechpartner*innen für die Region Ulm finden Sie hier: Kontaktdaten Projektförderung Region Ulm
Antragsunterlagen auf Förderung Krankenkassen Bayern
Bayerische Selbsthilfegruppen aus dem Regierungsbezirk Schwaben richten Ihren Förderantrag an die Augsburger Selbsthilfekontaktstelle, die als sogenannter „Runder Tisch“ die Anträge bearbeitet. Über die Höhe der Förderung entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen.
Zur Webseite mit Infos und Antragsformularen gelangen Sie hier: Internetseite der Augsburger Selbsthilfekontaktstelle