Antragsunterlagen zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen aus Baden-Württemberg können bis zum 31. März des Förderjahres einen Antrag auf „Pauschalförderung“ gem § 20h SGB V stellen. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können bis Ende Oktober des Förderjahres einen Antrag einreichen. Eine „Projektförderung“, die bei einer einzelnen Krankenkasse beantragt wird, ist ganzjährig möglich.
Zu den aktuellen Antragsunterlagen gelangen Sie auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg: GKV Webseite mit Antragsunterlagen
Eine Liste mit Ansprechpartner*innen für die Förderregion Ulm finden Sie hier: Liste Ansprechpartner*innen Selbsthilfeförderung