Neuer Leitfaden für die Selbsthilfeförderung ab 01.01.21
Zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf der Bundes-, Landes- und regionalen Ebene hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Grundsätze aufgestellt. Diese sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zusammengefasst.
Was ist neu?
Die Anpassung des Leitfadens war wegen des Digitalen Versorgungsgesetzes erforderlich, das bereits seit 1.1.2020 in Kraft ist. Der neue Leitfaden sieht vor, dass zukünftig auch Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfeorganisationen förderfähig sind, die vorrangig digitale Angebote machen und digitale Anwendungen nutzen.
Den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung können Sie hier herunterladen.